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Hybrid Heroes

Die Dreifaltigkeit der Zusammenarbeit - Interview mit Britta Redmann

Veröffentlicht:

11. Mai 2022

Aktualisiert:

23. Oktober 2023

Die Dreifaltigkeit des Zusammenarbeitens: Arbeitsrecht, Mediation und Coaching. Britta Redmann, Direktorin von Corporate Development & HR der VEDA GmbH, Rechtsanwältin, Autorin und Coachin verrät uns wertvolle Insights und Tipps, wie neue Arbeitsmodelle funktionieren. Dabei spricht sie nicht nur über Rechtssicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch darüber was bei New Work zu beachten ist, um New Work auch leben zu können. 

1. Arbeitsrecht, Mediation und Coaching, was hat das mit Zusammenarbeit zu tun?

Alle drei Bereiche helfen dabei Zusammenarbeit möglichst positiv und für alle Beteiligten zufriedenstellend zu gestalten. Dabei stellt jedes Gebiet ein unterschiedliches Lösungsmodell dar und gemeinsam decken sie ein umfassendes Portfolio ab. Zum Beispiel können bei der Konfliktlösung, durch die Betrachtung eines Problems aus drei Perspektiven mit unterschiedlichen Methoden, Lösungsansätze gefunden werden. Die drei Säulen fließen teilweise auch ineinander über, diese nutze ich auch selbst in der Art und Weise, wie ich berate. So lasse ich z.B. in meiner arbeitsrechtlichen Beratung in der Kommunikation mein Wissen aus der Mediation und dem Coaching einfließen.

2. Als selbstständige Rechtsanwältin und Direktorin von Corporate Development und HR der VEDA GmbH, wie definieren Sie New Work für sich?

Für mich beschreibt der Begriff New Work neue Formen der Zusammenarbeit, welche insbesondere auf einer Vernetzung untereinander und daher mit wenigen Hierarchien basiert. Es wird eine Arbeitskultur geschaffen, die einen leichteren Umgang mit der hohen Dynamik unserer aktuellen Arbeitswelt ermöglicht. Mitarbeitende können eigenverantwortlich ihre Arbeit mitgestalten und werden in Entscheidungen viel stärker einbezogen bzw. treffen viel mehr Entscheidungen selbst.

3. In Ihren Büchern geht es oftmals um agiles Arbeiten und Rechtssicherheit. Was sollten Unternehmen besonders beachten und was sollten Arbeitnehmende wissen?

Beide Seiten, Beschäftigte wie Unternehmen, sollten über klare eindeutige Regelungen verfügen, die einen verbindlichen Rahmen schaffen und gleichzeitig Konflikte vermeiden. Darunter fällt auch eine vertragliche Regelung für die Arbeit im Home-Office. In den meisten Arbeitsverträgen ist der Unternehmenssitz als Arbeitsort festgelegt. Wenn jemand nun von anderen Orten aus arbeiten möchte, wie z.B. von zu Hause aus, wird hierfür eine vertragliche Vereinbarung benötigt. Das bedeutet der Arbeitsvertrag muss um diese Möglichkeit erweitert werden.

Ebenfalls gut zu wissen ist, dass seit kurzem neue Regelungen in der Unfallversicherung gelten. Diese besagen, dass im Home-Office die gleichen Regelungen für Unfälle wie im Büro gelten. Das heißt, meine Tätigkeit im Home-Office ist komplett mitversichert. Von der Regelung ausgenommen sind Unfälle, die komplett im privaten Bereich liegen, beispielsweise wenn ich mich verletze, während ich meinen Herd anschließe. Außerdem sind die Wege von und zur Arbeit in der Regelung mit eingeschlossen. Daher bin ich ebenfalls versichert, wenn ich beispielsweise mein Kind vom Home-Office aus von der Kita abhole.

Als Faustregel gilt: Während meiner Home-Office-Zeit bin ich genauso versichert wie im Büro, jedoch müssen die Arbeitsorte vertraglich festgelegt werden.

4. Sie haben einen Leitfaden „New Work – Potenziale nutzen, Stolpersteine vermeiden“ für das digitale Arbeiten erstellt. Worum geht es darin? Worin sehen Sie Potenziale und was sind häufige Stolpersteine?

Besonders kleinere mittelständische Unternehmen wissen oftmals wenig über die neuen Arbeitsformen oder haben wenig Zeit sich damit zu beschäftigen und sind daher in der Umsetzung damit überfordert. Die Fragen fangen bei der Gestaltung der Arbeitszeiten an und gehen hin zu den Vor- und Nachteilen hybrider Arbeit oder von bestimmten Arbeitsweisen - wie es gelingen kann Mitarbeitenden mehr eigenverantwortliches und vernetztes Arbeiten zu ermöglichen. In dem Leitfaden haben Birgit Wintermann und ich uns diesen beispielhaften Fragestellungen angenommen und zeigen pragmatische Handlungsfelder auf. Dazu geben wir rechtliche Tipps, was bei den verschiedenen Arbeitsmodellen beachtet werden sollte und wie diese in kleinen Schritten rechtssicher umgesetzt werden können.

5. Bei der Neugestaltung der digitalen Arbeitsweise, was sind Ihre drei Top-Tipps für Unternehmen, damit auch alles rechtskonform ist?

Als allererstes sollte das „Was“ und "Warum" klar sein: Was ist das eigentliche Ziel und der Nutzen und Bedürfnis des Unternehmens? Warum wollen sie ihre Arbeitsweise neu gestalten? Diese Fragen sollte jedes Unternehmen vorab für sich beantworten können.

Als zweiten Schritt empfehle ich, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Denn, wenn ich meinen rechtlichen Rahmen kenne, dann kann ich meine Kreativität in der Ausgestaltung dieses Rahmens völlig ausschöpfen. Rechtssicher Handeln schafft Verbindlichkeit und Vertrauen und dies wiederum ist die Basis für Veränderungsprozesse. Insofern gibt Rechtssicherheit Stabilität während eines Wandels.

Mein dritter Tipp ist Betriebsräte frühzeitig bei Veränderungsprozessen einzubeziehen. So können einerseits Mitbestimmungsrechte beachtet und andererseits auch eine erfolgreiche Kommunikation gemeinsam mit den Mitarbeitenden geführt werden - beides sehr wichtige und kritischer Erfolgsfaktoren.

6. Haben Sie einen besonderen Rat, den Sie Unternehmen häufig an die Hand geben?

Für viele Unternehmen ist es schwierig eigene Arbeitsmodelle für sich individuell zu entwickeln ohne eine konkrete Blaupause zu haben. Hier möchte ich Mut zusprechen. Gerade bei der Gestaltung neuen Arbeitens, also New Work, ist es essentiell, auf die eigenen Bedürfnisse der Mitarbeitenden und des Unternehmens zu schauen und wie diese bestmöglich für beide Seiten gewinnbringend übereinander gebracht werden können. Das erfordert individuelle Lösungsmodelle und auch mal ein Ausprobieren. Es sollten diversen Ideen eine Chance gegeben werden, um Erfahrungen zu sammeln. Was gut funktioniert, kann analysiert und weiterhin gelebt werden. Was nicht funktioniert, kann in der Zukunft verhindert werden. So können explorativ die besten individuellen Lösungen gefunden werden. Ganz wichtig ist dabei: Es dürfen bei einem solchen neuen Vorgehen auch Fehler gemacht werden, um aus diesen zu lernen. Und noch etwas gibt es, was ich gerade in diesen schwierigen Zeiten einer Pandemie wichtig erachte und eigentlich für uns alle und nicht nur für Unternehmen gilt: Selber auch zu schauen, was ich tun kann, um mich in einen „guten“ mentalen Zustand zu halten und manchmal hilft es schon, einem anderen – oder auch mir selbst – ein Lächeln zu schenken. Dann geht alles viel leichter.

In schwierigen Zeiten, wie z.B. in Zeiten der Pandemie, sollten Unternehmen versuchen in einem guten Zustand zu bleiben, ohne sich entmutigen zu lassen.

Vielen Dank, liebe Britta, für die vielen spannenden Insights und Tipps zum Thema New Work! Wer mehr wissen möchte, kann auf Brittas Website oder LinkedIn mehr erfahren.

Die Dreifaltigkeit der Zusammenarbeit - Interview mit Britta Redmann

Julia

Julia Dejakum ist eine erfahrene Marken- und Marketingmanagerin mit Spezialisierung auf hybride Arbeitslösungen. Sie ist bekannt für ihre innovativen Strategien und verbindet gekonnt Markenentwicklung mit den Nuancen von Remote- und persönlichen Arbeitsumgebungen.

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